Aufgrund einer Vielzahl an Problemen zwischen den Landwirten und den Piloten mit Außenlandungen rund um den offiziellen Landeplatz war das Fluggebiet Breitenberg gefährdet. Jedoch dank dem mühevollen Einsatz der Pfrontener Falken konnte eine Lösung gefunden werden.
Der bisherige Landeplatz wurde zum 31.03.2022 dauerhaft geschlossen und der bestehende Drachenlandeplatz wird zum gemeinsamen Landeplatz der Gleitschirm- und Drachenflieger. Dieser ist westlich vom bisherigen Landeplatz, etwas schmaler aber dafür deutlich länger und dadurch vermutlich einfacher zum landen.
Die wichtigsten Regeln, die zwingend zu beachten sind:
- Bei Null-Wind und in allen Zweifelsfällen wird eine bergseitige Rechtsvolte geflogen.
- Seitenwind ist erst im Endanflug auszugleichen.
- Während der Landeeinteilung auf anfliegende Gleitschirmpiloten aus Richtung Ruine Falkenstein und auf Drachenflieger im Queranflug achten.
- Zu tief anfliegende Gleitschirmflieger, die nicht mehr die vorgeschriebene bergseitige Position erreichen können, sind dabei IMMER ausweichpflichtig gegenüber Piloten, die eine korrekte Volte fliegen.
- KEINE LANDUNG außerhalb des offiziellen Landeplatzes!
- Alle Fluggeräte werden ausschließlich am Abbauplatz eingepackt.
- Jeder Pilot hat sich vor jedem Flug über die aktuell gültige Flugbetriebsordnung am Schwarzen Brett der Talstation zu informieren.
- Jeder Pilot muss sich an die vorgeschriebene Landeeinteilung halten.
- Nach einer Außenlandung sind die Fluggeräte sofort zum ausgewiesenen Abbauplatz zu transportieren und nur dort einzupacken.
- Kunstflug ist verboten!
- Den Anordnungen des Bahnpersonals, des Geländehalters und der Luftaufsicht ist Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlung muss mit Flugverbot gerechnet werden.
Die aktuelle Flugbetriebsordnung findet Ihr auf der Seite der Breitenbergbahn -> Gleitschirm- und Drachenfliegen am Breitenberg
Und weitere Informationen auf unserer Unterseite Breitenberg.