Die Fluggebiete Tegelberg und Buchenberg sind ab dem 08.05.20 durch den Geländehalter wieder freigegeben:
Auch am Breitenberg darf wieder geflogen werden.
Wir bitten um Beachtung der üblichen Pandemie-Regeln:
Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V.
Buchenberg – Tegelberg – Breitenberg
Die Fluggebiete Tegelberg und Buchenberg sind ab dem 08.05.20 durch den Geländehalter wieder freigegeben:
Auch am Breitenberg darf wieder geflogen werden.
Wir bitten um Beachtung der üblichen Pandemie-Regeln:
Die Fluggebiete Breitenberg, Tegelberg und Buchenberg bleiben Stand 21.04.20 weiterhin bis auf Weiteres durch den Geländehalter gesperrt:
Wir bitten um Beachtung!
Liebe Vereinskolleginnen und -kollegen,
die im Moment ja leider fluglose Zeit möchten wir vom Vorstand produktiv nutzen, um das rechtliche Verhältnis zwischen unserem Verein und Euch als Mitgliedern genauer zu vereinbaren, wie schon auf der Mitgliederversammlung Anfang Februar angesprochen:
Wir bitten Euch, die Haftungsbeschränkung (Seite 1) und die Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen (Seite 2) baldmöglichst unterzeichnet direkt an unseren 1. Kassierer und Schriftführer Werner zu senden, der den Erhalt dann in der Mitgliederliste festhalten wird:
Die Datenschutzerklärung (Seiten 3-4) braucht nicht mit zurückgesandt zu werden, sondern nur zur Kenntnis genommen zu werden.
Wichtig: Bei zukünftigen Veranstaltungen können nur Mitglieder teilnehmen, die zumindest die Haftungsbeschränkung unterzeichnet haben! Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bitten wir Euch ebenfalls zu unterzeichnen, da es andernfalls für uns als Vorstandsteam sowie für unsere Fotografen sehr schwierig wird, z.B. bei Veranstaltungen auseinanderzuhalten, wer fotografiert werden darf und wer nicht.
Hier der Download-Link zu den Formularen: OAL-GS – Haftung, Fotos und Videos, DSGVO
Bitte sendet die unterzeichneten Formulare nicht an die Absenderadresse dieser E-Mail (newsletter@oal-gs.de), da dies dann an Marcus und mich statt an Werner gehen würde, sondern wie oben gesagt direkt an Werner.
Grüße und auch ohne Flüge hoffentlich frohe Ostertage,
Dirk
Liebe Vereinskolleginnen und -kollegen,
seit der Corona-Krise, aber auch vorher schon gab es manchmal unterschiedliche Vorstellungen, welche Themen in unsere bisher einzige WhatsApp-Gruppe gehören und welche nicht, und in welchem Umfang Diskussionen erwünscht sind. Nach intensiver Besprechung im Vorstand haben wir beschlossen, diesen unterschiedlichen Erwartungen, die mit steigender Mitgliederzahl zunehmen, durch zwei zusätzliche Gruppen besser gerecht zu werden:
1. Vorstands-Infos: Hier gibt’s nur wichtige Mitteilungen von uns aus dem Vorstand (nur wir Vorstände können schreiben).
2. Verein und Fliegen: Bestehende Gruppe, nun mit klarer Thematik (alle können etwas schreiben).
3. No Limits: Ohne thematische Beschränkung (alle können etwas schreiben).
So kann zukünftig jeder selbst entscheiden, wie intensiv er eingebunden sein möchte:
Wir hoffen, so allen Ansprüchen besser gerecht zu werden: Wer bisher mit der Befürchtung, es könnte zu viel oder zu belanglos sein, nicht über WhatsApp dabei war oder die Gruppe verlassen hat, könnte sich überlegen, ob er/sie womöglich nun zumindest Gruppe 1 und eventuell auch noch Gruppe 2 beitritt. Dazu einfach eine E-Mail an uns, wir nehmen Euch jederzeit gern (wieder) auf! Wer sich mit Fliegerkollegen gern auch manchmal über Themen abseits von Verein und Fliegen unterhalten möchte, für den ist die neue Gruppe 3 (No Limits) gedacht – auch als Entlastung für die Kerngruppe.
Grüße,
Dirk
Hallo zusammen,
ich denke, die meisten haben es bereits mitbekommen. Der DHV hat heute auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass der Flugbetrieb für uns Drachen- und Gleitschirmflieger einzustellen ist. Es werden alle Start- und Landeplätze geschlossen, und auf den DHV-XC-Server können keine Flüge mehr hochgeladen werden.
Anordnung des DHV:
In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).
https://www.oal-gs.de/wp/wp-content/uploads/2020/03/Vereinsinfo_Mrz-II_2020.pdf
Viele Grüße euer 1. Vorstand
Marcus Wolf